Bei der 2. und 3. Lesung zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes zur Bestandsdatenauskunft hat eine kleine Handvoll Abgeordneter über Eingriffe in Grundrechte abgestimmt. Wie auch beim Meldegesetz muss nun noch der Bundesrat dem Gesetz zustimmen, damit es in Kraft tritt. Das neue Gesetz wurde von der Bundesregierung aufgrund einer erfolgreichen Verfassungsbeschwerde des Fraktionsvorsitzenden der kieler Piratenfraktion in Schleswig-Holstein, Patrick Breyer, gegen das rot-grüne Vorgängergesetz auf den Weg gebracht. Meine Meinung dazu: Abwesenheit bei einer derart wichtigen Abstimmung ist ein deutliches Signal geringer Wertschätzung für die Grundrechte und zugleich ein Zeichen der Zustimmung für den verfassungswidrigen Gesetzentwurf. Es ist eine Schande, dass für Themen wie Datenschutz und Grundrechte vor allem in Bezug auf digitale Fragen so geringe Wertschätzung aus den Reihen der etablierten Parteien signalisiert wird. Wie beim Meldegesetz zeigt sich bei der Abstimmung für die neue Überwachungsschnittstelle einmal mehr, welchen geringen Stellenwert digitalen Grundrechten eingeräumt wird. Die hohe Abwesenheitsquote der Parlamentarier ist ein Schlag ins Gesicht für alle Internetnutzer.
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