Die Ära Schaar ist zu ende. Das Amt des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wird neu besetzt. Doch genauso wie Schaar, soll die neue oberste Datenschützerin und Hüterin der Informationsfreiheit Voßhoff, weiter Anhängels des Innenministeriums bleiben. Hier muss dringend etwas getan werden. Ich habe vor elf Monaten Beschwerde bei der EU-Kommission eingelegt, weil EU-Recht einen unabhängigen obersten Datenschützer für Deutschland vorschreibt und diverse Regierungen der letzten 15 Jahre nicht geliefert haben. Hier einmal in Kurzfassung die notwendigen Reformen für den Bundesdatenschutzbeauftragten:
1. Rechtsaufsicht darf nicht bei Bundesregierung liegen
Die Bundesregierung kann im Streitfall kraft ihrer Rechtsaufsicht ihre Rechtsauffassung gegenüber dem Bundesbeauftragten durchsetzen. Dies verletzt die Unabhängigkeit des Bundesdatenschutzbeauftragten und schafft eine schizophrene Situation, zumal dieser gerade die Datenverarbeitung durch die Bundesregierung kontrollieren soll.
2. Das Innenministerium kann nicht oberster Dienstherr bleiben!
Der Bundesminister des Innern kann kraft seiner Dienstaufsicht Disziplinarmaßnahmen gegen den Bundesdatenschutzbeauftragten verhängen. Mit einer kleinlichen Dienstaufsicht kann versucht werden, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu zermürben. Die Regelung kann unangebrachte Vorsicht oder gar vorauseilenden Gehorsam des Amtsträgers bewirken. Zur Wahrung der völligen Unabhängigkeit sollen Disziplinarmaßnahmen nur in einem gerichtlichen Verfahren zugelassen werden.
3. Kein Dienst nach Gnade des Innenministeriums
Das Bundesinnenministerium entscheidet frei über die Fortführung der Geschäfte trotz Beendigung des Dienstverhältnisses. Gleiches gilt bezüglich der Geschenkeregelung und der Aussagegenehmigung vor Gericht. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz ist in vielen Fällen derzeit auf die Gnade und das Gefallen des Bundesinnenministeriums angewiesen, was in Anbetracht der Tatsache, dass er seinen Dienstherren eigentlich kontrollieren soll, absurd erscheint. Durch diese Entscheidungsbefugnisse des Bundesinnenministeriums, wird eine mittelbare Einflussnahme auf dessen Amtstätigkeit ermöglicht, die mit dem Gebot der völligen Unabhängigkeit unvereinbar ist.
4. Personalkontrolle durch das Innenministerium ist absurd!
Die Mitarbeiter des Bundesdatenschutzbeauftragten sind de facto Bedienstete des Bundesministeriums des Innern;. Der Bundesinnenminister ist Dienstvorgesetzter der Beamten im Dienste des obersten Datenschützers. Personalentscheidungen darf im Zweifel das Bundesinnenministerium treffen und nicht der Datenschutzbeauftragte. Gegen den Willen des Bundesinnenministeriums kann der mächtigste Datenschützer Deutschlands keine Personalentscheidungen treffen. Ihm fehlt das Recht, eigenständig Personalentscheidungen, z.B. Stellenbesetzungen oder Beförderungen, zu treffen.
Die derzeitige Situation befördert den vorauseilenden Gehorsam. In der Praxis ist die Tätigkeit beim Bundesdatenschutzbeauftragten dadurch meist eine Durchgangsstation für Angehörige des Bundesinnenministeriums. Es liegt auf der Hand, dass dies negative Auswirkungen auf die Konfliktbereitschaft der Mitarbeiter hat, gerade bei der Beaufsichtigung des Bundesinnenministeriums. Wer will schon seinem Dienstherren an den Karren fahren?
Erforderlich wäre dazu eine Ausgestaltung der Geschäftsstelle des Bundesdatenschutzbeauftragten als oberste Bundesbehörde. Einige Bundesländer haben ihre Datenschutzbeauftragten bereits als oberste Landesbehörden eingerichtet, was belegt, dass dies möglich ist.
5. Innenministerium kann Sockenpuppen benennen
Dem Bundesbeauftragten darf im Fall der Verhinderung vom Bundesminister des Innern ein beliebiger, vom Ministerium gewählter Vertreter aufgezwängt werden. Dazu wird der oberste Datenschützer lediglich gehört – mitreden darf er aber nicht.
Ein starker Datenschutz braucht einen starken obersten Datenschützer, der unabhängig agiert und auch politisch unbequeme Fragen stellt. Der Bundesdatenschutzbeauftragte sollte personell deutlich gestärkt werden. In Zukunft wird der Anteil der Fragestellungen bei elektronischer Datenverarbeitung zunehmen. Daher sollte die Aufstockung von Stellen mit IT-Background beim Bundesdatenschutzbeauftragten selbstverständlich sein.
Die Rolle des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ist eine ehrenvolle Aufgabe, die Kompetenz und Willensstärke voraussetzt. Das Amt des obersten Datenschützers braucht Personen, die bereit sind sich bei Innenministerien und Regierungen unbeliebt zu machen, wenn Belange des Datenschutzes nicht im Bürgerinteressen bearbeitet werden. Der Verteidiger für die Informationsfreiheit braucht Beharrlichkeit, um das Recht auf Informationsfreiheit auch gegen Widerstände in Behörden und Regierungen verteidigen zu können. Derzeit fristet der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit als Kettenhund des Innenministeriums sein Dasein und das ist weder der Aufgabe noch dem Anspruch würdig. Ich würde mir sehr wünschen, dass die Bundesregierung sich nach mehr als 15 Jahren dazu entschließen würde die EU-Richtlinie für unabhängige Datenschutzbehörden endlich umzusetzen.
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