Die Bestandsdatenauskunft erlaubt es Behörden auf unsere Daten bei Telekommunikationsanbietern zuzugreifen. Dazu gehören Auskunft über den Inhaber einer IP-Adresse, PIN oder PUK beim Handy, Anschrift, Name und Adresse und noch viele weitere Daten. Eine Statistik der Bundesnetzagentur aus dem Jahresbericht 2011 zeigt wie groß das Ausmaß dieser Abfragen eigentlich ist.
(Bild: Jahresbericht Bundesnetzagentur 2011, S.112)
In den Jahren 2010 und 2011 haben Behörden jeweils 6 Millionen Mal eine Bestandsdatenabfrage getätigt. Bestandsdaten wurden zusätzlich im Jahr 2011 rund 34 Millionen Mal direkt bei den Telekommunikationsdiensten direkt abgefragt (z.B. bei Verdacht auf Urheberrechtsverletzungen). Erinnerung: Deutschland hat eine Bevölkerung von 80 Millionen. Statistisch betrachtet ist also jeder Zweite betroffen wenn man private und behördliche Anfragen zusammen nimmt. Bei behördlichen Abfragen sind 2010 und 2011 jeweils statistisch betrachtet 7,5% der Bevölkerung betroffen gewesen.
Durch Etablierung einer elektronischen Schnittstelle und ohne Richtervorbehalt auch bei IP-Adressen ist nicht auszuschließen, dass diese Zahlen bei einer Neuregelung der Bestandsdatenauskunft steigen dürften. Hinzu kommen überzogene Zugriffsrechte des BKA und der Geheimdienste.
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