AfD: Scheidungsrecht auf den Stand vor 1977 zurückdrehen?

Schon bald will die AfD ihr Programm für den Bundestagswahlkampf verabschieden. Für den Leitantrag hat der Bundesvorstand vor kurzem die Mitglieder befragt. Besonders schräg war eine Position zum Thema Scheidung. Ich dachte ich traue meinen Augen nicht….

Scheidungsrecht auf dem Stand vor 1977

Rund 80% der befragten AfD-Mitglieder stimmten dafür, sich beim Scheidungsrecht zukünftig am Stand vor 1977 zu orientieren. Um zu verstehen, was das konkret bedeutet, hier ein paar Fakten: Bis zum 1. Juli 1977 gab es bei Scheidungen das sogenannte „Schuldprinzip“. Es war nicht möglich sich einvernehmlich scheiden zu lassen, ohne dass ein oder beide Partner die „Schuld“ für das Scheitern der Ehe auf sich nahm. Der „Schuldige“ bekam nicht selten keine Unterhaltszahlungen und hatte schlechte Karten beim Sorgerecht. Das befeuerte natürlich regelrechte Schlammschlachten vor Gericht – oft zum Leidwesen der Kinder. Oder Eltern blieben pro Forma verheiratet, obwohl sie sich längst auseinander gelebt hatten – das hielt ganz nebenbei die Scheidungsrate niedrig. So viel zum Thema „früher war alles besser“.

Schlammschlacht vor Gericht?

Nach dem alten Recht wurde selbst bei einvernehmlichen Scheidungen eine wahre Schmierenkomödie vor Gericht inszeniert: Einer klagte den anderen wegen „ehewidrigem Verhalten“ an und der andere widersprach nicht. Ohne „Schuldigen“ war eine Scheidung nämlich nahezu unmöglich. Nur der „Schuldige“ war gewöhnlich zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Wenn man sich jedoch nicht einig war, konnte daraus schnell bitterer Ernst werden. In Prozessen wurden nicht selten die unappetitlichsten Details gescheiterter Ehen gegen einander aufgerechnet. Wer seinen Partner beispielsweise gegen dessen Willen verlässt, machte sich des „böswilligen Verlassens“ schuldig – und bekommt womöglich keinen Unterhalt oder kein Sorgerecht. Wer seinen Ehepartner betrügt, weil man sich z.B. neu verliebt, dem wird Ehebruch bei der Sorgerechtsverhandlung vorgeworfen werden. Wer finanziell abhängig ist kann sich einen Seitensprung schlichtweg nicht leisten. Mit 40 merken, dass man doch homosexuell ist = schlechte Karten! Aber auch eine „nachhaltige Verletzung der Haushaltspflichten“ durch die Frau kommen hier in Frage. Statt des Kindeswohls stand das Schuldprinzip im Mittelpunkt. Die armen Kinder.

Quelle: Screenshot AfD-Mitgliederumfrage 2017

Hausfrauenehe

Mit der Reform wurde im Juli 1977 übrigens noch ein weiterer nicht unerheblicher Absatz verändert. Damals war die Frau laut Gesetz primär für die Haushaltsführung verantwortlich und der Mann soll das Finanzielle regeln. Die Frau durfte damals nur arbeiten, wenn der Haushalt dabei nicht vernachlässigt wird – außer natürlich es reicht sonst nicht. Außerdem war die Frau per Gesetz dazu verpflichtet im „üblichen“ Umfang im Gewerbe des Mannes mitzuarbeiten. Kostenlos, versteht sich. Auch hatte die Frau die „Schlüsselgewalt“ in ihrem kleinen Haushaltsreich und durfte im „häuslichen Wirkungskreis“ Verträge abschließen. Alles eben sehr großzügig damals…

Frauen massiv benachteiligt

Privatdetektive und Hersteller aller möglicher Stalking-Gadgets werden sich über den AfD-Vorschlag freuen. Denn mit einem Rückfall zu einem Scheidungsrecht nach dem „Schuldprinzip“ wird Scheidung wieder zur Schlammschlacht für die ganze Familie. Im Zweifel kann man den Ehepartner nach einem dokumentierten Fehltritt auch jahrelang erpressen und drohen bei unerwünschtem Verhalten das Sorgerecht und den Unterhalt vor Gericht absprechen zu lassen. Das wird die Welt nicht besser machen – vor allem nicht für Kinder, die oft am meisten unter Rosenkriegen zu leiden haben. Kindern tut es erst recht nicht gut, wenn sie in einer vollkommen kaputten Ehe aufwachsen, in der ein Partner nur aus Angst vor dem finanziellen Ruin bleibt.

In Deutschland ist es immer noch so, dass in den meisten Ehen die Frau finanziell deutlich schlechter aus einer Scheidung hervorgeht. Zum einen ist da natürlich die generelle Lohnungerechtigkeit. Hinzu kommt: Viele Frauen verzichten für die Familie auf eine eigene Karriere – und müssen nach der Scheidung noch einmal ganz neu anfangen. Ein Scheidungsrecht, bei dem der Unterhalt wegen „schwerwiegendem Fehlverhalten gegen die eheliche Solidarität“ gerichtlich ausgehebelt werden kann, wird vor allem diesen Frauen schaden. In den 60ern war die Scheidungsrate noch niedrig, wohl auch weil es für viele Frauen das finanzielle Aus bedeutet hätte, den Mann zu verlassen. Es wäre spannend zu erfahren, wie viele Frauen an dieser AfD-Umfrage teilgenommen haben. Ich vermute eher wenige…

Der Fall Petry

Man mag halten was man will von Frauke Petrys Seitensprung mit Parteikollege Pretzell, ihrer Scheidung und ihrer erneuten Heirat. Ich finde eine moderne Frau sollte jederzeit das Recht haben sich neu zu verlieben. Ihr deshalb das Sorgerecht über ihre Kinder abzusprechen sowie das Recht auf Unterhaltszahlungen davon abhängig zu machen wäre unmenschlich. Und genau das wäre die Konsequenz, wenn wir zur Rechtsprechung auf den Stand vor dem 1. Juli 1977 zurückkehren würden. Das alte Gesetz zeugt von einer mittelalterlichen Vorstellung von Schuld und Sühne. Es ist richtig und wichtig, dass heute bei einer Scheidung beim Sorgerecht das Wohl der Kinder im Mittelpunkt stehen soll. Alles andere hätte eine zerstörerische Wirkung auf Familien.

Im Wahlprogramm der AfD Baden-Württemberg heißt es: „Dass derzeit mehr als jede dritte Ehe in Deutschland geschieden wird, ist nicht akzeptabel.“ Dass die AfD allerdings das Mittel der finanziellen Erpressung nicht ausschließt, um die Scheidungsrate zu drücken ist mehr als erbärmlich.


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19 Kommentare

  1. Ich frage mich wirklich, ob der Stand von 1977 dazu geführt hatte, dass die Anwälte für die Scheidungen mehr Geld verdienten? Schließlich ist eine Schlammschlacht vor Gericht durchaus lukrativ. Meiner Meinung nach sollte es irgendwie schon eine Art Schuldprinzip geben, schließlich sollte es Strafen für unmoralisches Handeln geben! Lieber sollte man sich erwachsen im Guten trennen, anstatt Geheimnisse zu haben.

  2. Das Recht wie es momentan ist, ist jedenfalls auch ein Griff ins Klo. Frauen dürfen alles, und die Kerle hinterher bezahlen.
    Klar haben sie Umgangsrecht, aber das ist nicht einklagbar (nur aufm Papier, wenn die Mutter nicht will, dann will se nicht), gleiches gilt aber natürlich nciht für den Unterhalt, da wird dann wenn nötig gepfändet.
    Frauen dürfen durch die ganze Republik umziehen und damit den Umgang unmöglich machen. Na wenn das kein Kindeswohl ist weiß ichs auch nicht mehr.
    Eine Beziehung mit Kind kann mal eben die Existenz des Mannes ruinieren ohne das er sich jemals was zu schulden hat kommen lassen.

  3. Es wäre einfach zu lang hier aufzuführen, was mir und den Kindern widerfahren ist. Ich möchte hier als Linkswähler auch nochmal sagen, dass das Recht was in Deutschland angewandt wird, katastrophal ist. Väter haben keine Chance, egal ob die Mutter völlig GaGa ist. Schuldscheidung war sicher nicht richtig, aber was jetzt läuft… Da haben die Väter immer schuld, von der „Strafe“ her gesehen. Wenn ich Geld hätte, würde ich „Werbespots“ schalten, die die jungen Männer warnt. Die haben noch keinen blassen Schimmer davon was auf sie zukommt, weil SIE ja auch mal glücklich sein darf. Und beim Jugendamt sitzen Frauen, für die Therapie der Kinder gibts dann auch nur Psychologinnen. Keine Chance

  4. Ich habe mich vor kurzen auch erst scheiden lassen. Nicht auszudenken, was passiert wäre, wenn es das Schuldprinzip heute noch gäbe. Da bleib uns vermutlich viel erspart. Ich würde jedem raten einen guten Fachanwalt für Familienrecht zu suchen und die eigene Empathiefähigkeit auch in den Gerichtssaal mitzunehmen.

  5. Wie wäre es mit einem zusätzlichen Eherecht? Eheplus, für alle, die das Ganze ernst nehmen und nicht einer geldgierigen Partnerin oder Partner aufsitzen möchten und verstehen, dass auch der Staat keine Lust mehr auf inszenierte Schlammschkschten vor Gericht hat? Praktische Ausführung von Eheplus: nur beidseitiges Kündigungsrecht des Ehevertrags. Ganz einfach.

  6. Bleiben wir mal beio dem beschriebenen Fall Petry:
    Ausgangslage:
    1. Jemand (hier) Frau entliebt sich von Ihrem Ehepartner und wendet sich einem anderen zu.
    2. Machen kann der „Verlassene“ dagegen rein gar nichts, was auch, mehr Blumen, mehr Geld beischaffen?
    3. Der Verlassene (heute meistens der Mann) hat nun gleich mehrfach „Pech“, seine geliebte Partnerin ist weg, nimmt die Kinder mit, er darf für diese dann noch Unterhalt zahlen, als Durchschnittsverdiener ist er mit einer Unterhaltsverpflichtung für schon 2 Kinder finanziell völlig ruiniert, oft durch die „verlorenen“ Kinder auch ein psychischer Scherbenhaufen – und somit für andere Frauen uninteressant.

    Ergo:
    Was ist nun „unmenschlicher“ –
    Dem um alles in der Welt scheidungswilligen Partner Unterhaltsansprüche und Kinder abzusprechen
    – oder oben beschriebenes heute Millionenfaches Schicksal „entsorgter“ Männer ?

  7. Ich finde es garnicht so schlecht es wird doch sehr oft nur wegen geld geheiratet und so oder so sind die Kinder die Opfer. Meistens wird fremdgegangen ohne Rücksicht auf Kinder oder Eheversprechen. Ich selber bin geschieden weil Sie fremdgegangen ist und somit voll schuld hatte. Jetzt wie es ist, ist eine Ehe völlig wertlos da jeder machen kann was er will. Im übrigen sollten die Worte des Standesbeamten und der Kirche mal ernst genommen werden

  8. Ich verstehe nicht, was diese Partei für ein Problem hat. Soll wieder die Schuldscheidung eingeführt werden? Dann würde doch jeder intelligente Mensch erstmal im Ausland nach ausländischem Recht heiraten, welches dann auch in Deutschland bei der Scheidung angewandt werden würde.
    Diese ‚Partei‘ ist eine Gefahr für die Demokratie und sieht sich ironischerweise mit ihren Forderungen so oft Seite an Seite mit konservativen Muslimen, die sie ja ablehnt. Egal ob fundamentalistisches Christentum oder fundamentalistischer Islam, es ist eine grundrechtsfeindliche Propaganda mit jeweils anderer Verpackung.

  9. § 1579 BGB Beschränkung und Versagung des Unterhalts wegen grober Unbilligkeit in der aktuellen Fassung vom 21.12.2007, gültig seit dem 01.01.2008.
    Einfach mal nachlesen.

  10. „Die Familie zusammenhalten“ „für die Kinder“ ist großer Mist! Meine Freundin ist völlig verkorkst, weil sich ihre Eltern über Jahrzehnte von morgens bis abends angeschrien und fertig gemacht haben. Sie hat als Kind geglaubt, dass alle Menschen sich hassen und dass die, die freundlich sind, nur Theater spielen.
    Die Kinder meines Bruders waren froh, als ihre Eltern sich trennten: „Endlich kein Streit mehr!“
    Ich selbst hatte viel mehr von meinem Vater, nachdem er ausgezogen war. Vorher liefen wir so im Hintergrund mit, nachher hat er sich zwei Tage pro Woche intensiv mit uns beschäftigt. Das war toll.
    Also hab ich mehrmals am eigenen Leibe erfahren, dass Trennung und Scheidung durchaus positiv sein können.

  11. Hallo,

    danke für den Link! Allerdings ist der Beitrag von ntv aus dem Jahr 2016 – die Umfrage auf die ich mich beziehe wurde ein Jahr später – im Jahr 2017 durchgeführt. Anscheinend gibt es Teile des Bundesvorstands der AfD, die das Thema wieder auf die Agenda heben wollen… Sonst hätten sie es nicht in der Umfrage wieder plötzlich aufgenommen.

    Grüße,
    Katta

  12. „In Deutschland ist es immer noch so, dass in den meisten Ehen die Frau finanziell deutlich schlechter aus einer Scheidung hervorgeht. … Viele Frauen verzichten für die Familie auf eine eigene Karriere… Ich finde eine moderne Frau sollte jederzeit das Recht haben sich neu zu verlieben. … deshalb … das Recht auf Unterhaltszahlungen davon abhängig zu machen wäre unmenschlich.“

    Modern ist, den Mann verlassen, die Kinder mitnehmen, neu verlieben und Unterhaltszahlungen kassieren, weil man vorher ja aus freien Stücken auf Karriere „verzichtet hat“. Wenn man das nicht findet, ist man „unmenschlich“. Klar, Verantwortung zu zeigen und eine Familie zusammenzuhalten wäre ja auch altmodisch.

    Bin gespannt, ob dieser Kommentar nach Moderation erscheint oder gelöscht wird. Ich erwarte letzteres, denn den Spiegel kriegen Feministen nur ungern vorgehalten.

    Unpolitische Grüße,
    der gleiche Nicht-AfD-Wähler (der aber auch keine „Volkspartei“ wählt)

  13. „generelle Lohnungerechtigkeit“? Das wird auch durch ständiges Wiederholen nicht wahr.

    -> https://www.youtube.com/watch?v=QcDrE5YvqTs

    Im übrigen: das Kindeswohl steht auch im heutigen Scheidungsrecht de facto nicht im Mittelpunkt. Sage ich als Vater, der’s erlebt hat. Heute schwingt das Pendel halt zur anderen Seite aus.

    Schöne Grüße,
    ein Nicht-AfD-Wähler

  14. die meisten afd-wähler dürften so weit nicht denken …

  15. Endlich definiert mal jemand praxisgerecht, was das Wort „Zurückgeblieben“ bedeutet.

    Und hey, das sind ja mal wirklich zukunftstaugliche Lösungen auf drängende Probleme unserer Zeit: Wie kriegen wir es hin, dass unsere Statistik zur Scheidungsrate besser aussieht? -Lass uns die Leute doch erpressen! – Tolle Idee, dann sind sie zwar nicht glücklich, aber wir haben oberflächlich unsere Moralvorstellungen erzwungen!

  16. Lassen Sie mich die Aussage umdrehen:

    „Ich finde ein moderner Mann sollte jederzeit das Recht haben sich neu zu verlieben. Ihm deshalb das Sorgerecht über seine Kinder abzusprechen sowie das Recht auf Unterhaltszahlungen davon abhängig zu machen wäre unmenschlich.“

    Zur Erinnerung: ein Mann verliert bei Scheidung in fast allen Fällen auf OHNE Seitensprung seine Kinder und muss Geld zahlen statt zu bekommen. Nur so als Einordnung.

  17. „Wer seinen Ehepartner betrügt, weil man sich z.B. neu verliebt, dem wird Ehebruch bei der Sorgerechtsverhandlung vorgeworfen werden. Wer finanziell abhängig ist kann sich einen Seitensprung schlichtweg nicht leisten.“

    Also sorry, wenn der moralische Kompass verstellt ist, sollte man auch kein Sorgerecht haben.
    Wenn man einen Seitensprung macht, ist man einfach kacke.
    Erwachsene trennen sich, anstatt wild rumzubumsen.

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