Kein Mensch muss 7 Tage Eure IP speichern (ausser der Telekom)

CC-BY 2.0 Norlando PobreDer Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass Internetanbieter pauschal eine Woche lang unsere IP-Adressen speichern dürfen. Geklagt hatte ein Telekom-Kunde, der etwas am Pauschalverdacht seines Anbieters auszusetzen hatte. Schlechte Nachrichten: Er hat leider gegen die Telekom verloren. Was zum Teil auch an den gehörten „Sachverständigen“ liegen könnte. Im jetzt veröffentlichten Urteil heißt es unter anderem:

„Nach den überzeugenden Angaben des vom Gericht beauftragten Sachverständigen gebe es jedenfalls nach dem derzeitigen Stand der Technik keine anderen Möglichkeiten als die von der Beklagten praktizierte Speicherung, um Störungen der Telekommunikationsanlagen zu erkennen, einzugrenzen und notfalls zu beseitigen. […] „

Das heißt im Klartext: Anbieter können grundlos protokollieren unter welcher Adresse wir uns in der letzten Woche mit dem Internet verbunden haben. Ansonsten bricht alles mehr oder weniger wahrscheinlich zusammen. Absolut Alternativlos.
Dieser Sachverständige scheint nicht zu wissen was währenddessen so bei der Telekom-Konkurrenz praktiziert wird. Bei einigen sehr großen Anbietern ist tatsächlich das glatte Gegenteil üblich. Dort spielen sich geradezu Dinge ab, die nach dem „derzeitigen Stand der Technik“ nicht machbar sind. Und nicht bricht zusammen. Wahnsinn! Im Februar 2012 habe ich einmal einige Anbieter gefragt, wie lange sie IP-Adressen ihrer Kunden speichern. Damalige Eigenauskunft der jeweiligen Anbieter:

  • Vodafone speichert gar nicht,
  • NetCologne 4 Tage,
  • Kabeldeutschland speichert 2 Tage.

Wir halten fest: Die Deutsche Telekom hinkt bei ihren Ansichten zum derzeitigen Stand der Datenschutz-Technik hinterher. Sie ist 2014 immer noch nicht in der Lage das umzusetzen, was bei anderen Internetanbietern seit Jahren gängige Praxis ist.

Wo haben die nur den Sachverständigen ausgegraben? *kopfschüttel*

Hintergrund:

Bei Flatrates dürfen die Anbieter zur „Beseitigung von Störungen“ die IP-Adressen ihrer Kunden für bis zu eine Woche speichern.  Die Passagen auf die sich Anbieter berufen finden sich im Telekommunikationsgesetz (TKG) §100 Abs.1 und § 109.

Die so gesammelten IP-Adressen dürfen auch für andere Zwecke wie z.B. Urheberrechts-Abmahnungen angefordert werden. Laut Transparenzbericht der Deutschen Telekom war das Unternehmen 2013 hier besonders stark gefordert:

„Im Rahmen der zivilgerichtlichen Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen wurden in insgesamt 946.641 Fällen die Inhaber von IP-Adressen auf Basis von § 101 UrhG beauskunftet. Die Beantwortung dieser Anfragen nimmt die bei Telekom zuständigen Bereiche in besonderem Maße in Anspruch. Mangels gesetzlicher Verpflichtung findet eine weitergehende Speicherung der beauskunfteten Teilnehmerdaten nicht statt.“

Ein Freund von mir arbeitet beim einem Internet-Provider in der IT. Bei ihm enden 90% der Anfragen ohne eine Herausgabe der IP-Adresse oder des Namens der Nutzer. Begründung: „Sorry Leute, wir speichern nicht. “ Dieser Freund wäre übrigens ein echt guter Sachverständiger.

Bild: (CC-BY 2.0 Norlando Pobre)


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3 Kommentare

  1. So lange du noch verbunden bist, hat dein Anbieter die IP natürlich. Oder direkt danach, weil die Löschroutine auch etwas braucht. Das sind die anderen 10%.

  2. Danke für den Kommentar. Ich glaube er trifft den Zeitgeist sehr gut.

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