Mindestspeicherfrist ist Vorratsdatenspeicherung -Merkel bleibt auf Überwachungskurs

Zu der Berichterstattung über einen mutmaßlichen Kurswechsel der Bundesregierung in Sachen Vorratsdatenspeicherung:

In der Mogelpackung „Mindestspeicherfrist“ versteckt sich die Vorratsdatenspeicherung und allein der Versuch einen etablierten Begriff neu zu besetzen verspottet das zivilgesellschaftliche Engagement gegen diese Überwachungsmaßnahme auf das Übelste. Mindestspeicherfrist oder Mindestspeicherdauer ist nur ein Euphemismus für die Vorratsdatenspeicherung und meint eine anlasslose Erfassung und Speicherung der elektronischen Kommunikation der Bürger.

Der Begriff Vorratsdatenspeicherung ist durch den Einsatz vieler Bürgerrechtsorganisationen zu recht als Überwachungsgesetz gebrandmarkt worden. Dass nun im gemeinsamen Wahlprogramm der Union die Vorratsdatenspeicherung durch die sogenannte „Mindestspeicherfrist“ ersetzt wurde ist eine bewusste Täuschung der Wähler.

Im Wahlprogramm der Union heißt es:

„Mindestspeicherfristen für Verbindungsdaten sind notwendig, damit bei der Verfolgung von schweren Straftaten auf Anordnung eines Ermittlungsrichters oder zur Abwehr von erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit ein Datenzugriff erfolgen kann. Manche Straftaten, wie etwa die Verbreitung von Kinderpornographie im Netz, lassen sich nur darüber aufklären. Gerade auch im Kampf gegen Terroristen ist dies oftmals ein entscheidendes Mittel, um Anschläge verhindern zu können. CDU und CSU wollen daher eine entsprechende Richtlinie der Europäischen Union in nationales Recht umsetzen.“
Mindestspeicherfrist = Mindestspeicherdauer = Vorratsdatenspeicherung = Überwachung

Die Vorratsdatenspeicherung verpflichtet die Telekommunikationsanbieter die Verbindungsdaten der gesamten Bevölkerung verdachtslos für mindestens sechs Monate anlasslos zu erfassen und auf Vorrat zu speichern. Eine EU-Richtlinie fordert von den  Mitgliedsstaaten, dieses grundrechtswidrige Gesetz zur Überwachung der Bürger umzusetzen. Damit stellt die Vorratsdatenspeicherung  den Dammbruch schlechthin bei der Überwachung des Netzes dar. Wortklauberei ändert nichts an diesem Angriff auf die Grundrechte. Die Piratenpartei Deutschland lehnt die Vorratsdatenspeicherung in jeglicher Form und mit jeglichem Namen seit ihrer Gründung kompromisslos ab. Das Beispiel Mindestspeicherdauer oder -frist zeigt, dass wir schauen müssen, was sich hinter vermeintlich harmlos klingenden Gesetzen verbirgt. Der Staatstrojaner von der Bundesregierung schließlich auch verharmlosend als „Quellen-Telekommunikationsüberwachung“ bezeichnet.

Die ähnliche Wortschöpfung der Mindestspeicherdauer wurde bereits mehrfach von Innenpolitikern unterschiedlicher benutzt um das Durchdrücken einer Vorratsdatenspeicherung zu verschleiern. Bereits Nordrhein-Westfalens Innenminister Ralf Jäger (SPD) versuchte 2011 die Vorratsdatenspeicherung in Mindestspeicherdauer umtaufen, da er meinte der ursprüngliche Begriff sei „vorbelastet, die Angelegenheit müsse versachlicht werden“, wie er seinen Täuschungsversuch begründete. Auch Innenminister Friedrich (CSU) versuchte bereits 2011 den Begriff der Mindestspeicherdauer zu etablieren.“

Der BigBrotherAward in der Sonder-Kategorie „Neusprech“ ging 2011 an das Wort „Mindestspeicherdauer“. Dieser Preis wird jährlich vom Verein Digitalcourage e.V. für besondere Leistungen im Bereich Überwachung und Abbau von Bürgerrechten verliehen.


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6 Kommentare

  1. Poole lawsuit has already made waves in Los Angeles. Days after he filed it, his attorney, Leo Terrell, presented his case at a hearing of the police commission, where he demanded Chief Parks resignation. Parks issued a statement denying the allegations.

  2. Das ist übrigens kein Problem der CDU allein, sondern auch Herr Gabriel/SPD verfolgt die gleiche Idee. Bitte also das Problem allgemein betrachten und nicht nur so tun, als sei die CDU oder auch die FDP das Problem. Ansonsten ist für mich diese Form der Klarstellung nur eine weitere Verschleierung um das Problem der Vorratsdatenspeicherung herum. Das Problem bleibt die Vorratsdatenspeicherung, unabhängig von Partei oder Unternehmen.

  3. Die Vorratsdatenspeicherung wurde bereits scheibchenweise von
    CDU und FDP eingeführt.

    Man denke da nur an das gerade im Sommer 2013 verabschiedete
    Gesetz zur Bestandsdatenauskunft,
    das ohne Richterbeschluss der Polizei erlaubt Handy PIN und Mail Passwörter abzufrage..! Und das nicht bei Terrorismus, sondern auch bei Bagatelldelikten wie Falschparken..

    Der Verfassungsbeschwerde gegen die Bestandsdatenauskunft kann man sich noch anschließen!

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