Geheimdienst-Bundestagspetition: Erst nicht-öffentlich, jetzt abgebügelt

Vor zwei Jahren lehnte der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags die Veröffentlichung meiner Petition ab. Die Ablehnung warf einige Fragen auf. Denn die Petition hatte folgenden Wortlaut:

„Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Bundesregierung aufzufordern, bei dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Klage gegen Großbritannien einzureichen wegen Verletzung des Grundrechts auf Achtung der Privatsphäre und der Korrespondenz durch Abfangen, Speichern und Überwachen des weltweiten Telekommunikations- und Internet-Datenverkehrs („Tempora-Programm“).“

Die fadenscheinige Begründung damals: Es sei keine sachliche angeregte Diskussion von öffentlichem Interesse zu erwarten. Tatsächlich mag es vor allem nicht im Interesse der Bundesregierung gelegen haben. Auch wenn die Petition nie öffentlich unterzeichnet werden konnte wurde sie jetzt zumindest behandelt. Hier die Antwort:

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Zusammenfassung der Antwort:

Großbritannien ist ein demokratischer Rechtsstaat und enger Verbündeter Deutschlands.

Gut, dass das festgehalten wurde. Tatsächlich sind die in die Geheimdienst-Affäre beteiligten Geheimdienste auf beiden Seiten enger befreundet, als uns lieb sein sollte. Ob dies im Interesse des demokratischen Rechtsstaats auf beiden Seiten liegt wage ich zu bezweifeln.

Der gegenseitige Respekt gebietet es, die Aufklärung im Rahmen internationaler Gepflogenheiten zu betreiben.

Damit ist wohl Aussitzen gemeint. Oder gab es irgendeinen Fortschritt bei der Aufklärung innerhalb der letzten zwei Jahre? Es wird weiter ausgeführt, dass Staatenbeschwerden nur in Zusammenhang mit schwerwiegenden politischen Konflikten üblich seien.

„Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Vielgestaltigkeit der 47 Mitgliedsstaaten des Europarats ist der Petitionsausschuss der Auffassung, dass das sehr spezielle rechtliche Instrument der Staatenbeschwerde generell, insbesondere aber innerhalb der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nur mit äußerster Zurückhaltung ergriffen werden sollte.“

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Das kann es doch nicht gewesen sein!

Das massenhafte Anzapfen von Kommunikationskanälen durch den britischen Geheimdienst hat alle Zutaten für einen schwerwiegenden politischen Konflikt. Aber derzeit legen die Regierungen im Rahmen des „gegenseitigen Respekts“ und im Rahmen „internationaler Gepflogenheiten“ den Mantel des Schweigens darüber.

Menschenrechte müssen gelebt werden, sonst verkommen sie zum Papiertiger. Wenn EU-Mitgliedsstaaten sich blind und taub stellen, während Menschenrechte durch Geheimdienste systematisch ausgehöhlt werden, schaffen sie damit ein Klima, in dem der Ausnahmezustand des rechtsfreien Raums Geheimdienste schleichend zur Normalität wird. Wie viel sind unserer Regierung Menschenrechte wert, wenn sie nicht bereit ist die Grundrechte zu verteidigen, weil es politisch nicht opportun ist?

Wenn die Bundesregierung sich beharrlich seit zwei Jahren weigert vor der eigenen Haustür, bei den eigenen Geheimdiensten auszumisten, dann ist die Bereitschaft gegenüber der NSA oder dem GCHQ auf Rechtsverletzungen zu pochen entsprechend gering. Das ist ein Armutszeugnis. Dieses Armutszeuignis ist die direkte Folge der Tatenlosigkeit in Sachen BND-Beteiligung beim NSA-Skandal.

Generalbundesanwalt Range ist weg und was bleibt? Vom neuen Generalbundesanwalt erwarte ich endlich mit den Ermittlungen anzufangen. 3000 Anzeigen im Rahmen des Geheimdienstskandals warten auf Ranges Schreibtisch. Von der Bundesregierung erwarte ich ein Ende dieses unwürdigen Theaters darum, wer welche Selektoren wann wie und einsehen darf. Alle Fakten müssen auf den Tisch. Maaßen und Schindler sind als Chefs von BND und Verfassungsschutz direkt für den systematischen Rechtsbruch verantwortlich. Es ist höchste Zeit mit der Aufklärung zu beginnen.


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