Demonstrationsfreiheit statt Angst: Sind 10.000 Euro Schmerzensgeld genug?

Ein jahrelanger und quälender Rechtsstreit geht zu Ende. Der Radfahrer mit dem blauen Shirt bekommt Geld vom Staat für eine Prügelattacke, die für Schlagzeilen gesorgt hat. Bei der jährlichen Datenschutz-Demo des AK Vorrat Freiheit statt Angst wurde ein Demoteilnehmer, der friedlich ein Fahrrad neben sich her schob, von einer Gruppe Polizisten brutal zusammengeschlagen. Er wollte die Dienstnummer wissen. Statt dessen bekam er Prellungen und Tritte in den Magen – und das ausgerechnet bei einer Demonstration für Bürgerrechte.

Pech nur, dass auf einer Nerd-Demo fast jeder eine mobile Videokamera mit mäßiger Aufnahmequalität dabei hat. Ungeschickt, wenn die Prügel-Attacke sogar in HD gefilmt wurde – aus verschiedenen Blickwinkeln. Und dass die Netzcommunity weiß, wie man mobilisiert – das wäre tatsächlich absehbar gewesen. Was passiert? Die Nerds nutzen ihre Medien und die Medien berichtet. Das Verfahren nimmt seinen Lauf. 

2010 ist immer noch nichts passiert. Julia Seeliger rief das mit ihrem „Prügel-Street-View“ Auto in Erinnerung. Ein Block für Polizeikennzeichnung lief in der Demo mit Fahrrad und blauen Shirts mit – ein stummer Protest gegen den noch immer nicht zu ende verhandelten Übergriff. Trotz eindeutiger Beweislage waren kaum Konsequenzen für die Schuldigen abzusehen. Hier eine Versetzung, dort ein zögerliches Einräumen von Schuld. Doch – Nirgendwo eine klare Ansage: „Ja, es war ein Verbrechen. Ein Verbrechen gegen die Bürgerrechte auf einer Bürgerrechtsdemo. Täter waren Polizisten. Opfer war ein friedlicher Demonstrant mit blauem Shirt und Fahrrad. Zeuge waren tausende Menschen vor den Rechnern. Sie haben den Vorfall aus vielen verschiedenen Blickwinkeln gesehen. Die Beweise sind erdrückend.“ Stattdessen spielt man auf Zeit. Und hängt dem Opfer noch ein Verfahren wegen Widerstand gegen die Staatsgewalt an (welches zum Glück 2010 eingestellt wird).

Auch 2011 wurden wieder Fahrradfahrer mit blauen Shirts bei der Freiheit statt Angst gesichtet. Mittlerweile war die Geschichte so groß in den Medien angekommen, dass plötzlich das eingetreten war, was Bürgerrechtler all die Jahre gefordert hatten: Polizeikennzeichnung bei Großveranstaltungen landen auf der Tagesordnung. Vor Gericht relativieren die Angeklagten die Vorwürfe: Es habe sich um ein Missverständnis gehandelt, so der Tenor.

Bei dem Vorfall handelt es sich bei weitem um keinen Einzelfall. Immer wieder haben Bürgerrechtsorganisationen darauf aufmerksam gemacht, dass bei Großveranstaltungen einzelne Polizisten über die Strenge schlagen. Wer Fehlverhalten durch Beamte verfolgen will, muss jedoch erst einmal die Dienstnummer kennen. Der Fall des Fahrradfahrers machte deutlich, wie schwer sich so eine einfache Anfrage gestalten kann, wenn man an den falschen gerät. Für die Folgen der Anfrage bekommt der Mann in dem blauen Shirt nun nach Jahren 10.000 Euro Schmerzensgeld ausgezahlt.

Ende gut alles gut? Wäre schön wenn, es so einfach wäre. Ist es aber nicht. 10.000 Euro für ein quälendes Verfahren, für Körperverletzung für ein Verfahren wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt, demütigende Aussagen – wieder und wieder. Arbeitsausfall, psychische Ängste die bei so einer Attacke womöglich nicht ausbleiben. 10.000 Euro für Albträume und den Verlust des unbeschwerten Gefühls für seine Überzeugungen auf die Straße gehen zu können. Kein Geld der Welt kann so etwas wieder gut machen.

Wir müssen das Verfahren zum Anlass nehmen, um über bessere Strukturen bei der Polizeiarbeit zu sprechen. In Berlin trugen die Polizeibeamten beim 1.Mai 2012 erstmals individuelle Nummern oder wahlweise Namensschilder. Die von Gegnern der Polizeikennzeichnung an die Wand gemalte Anzeigenflut blieb aus. Ich wünsche mir, dass wir keinen Radfahrer im blauen Shirt in den anderen Bundesländern brauchen werden, damit sich die Strukturen verbessern. Denn nur gute Strukturen können diese „bedauerlichen Einzelfälle“ systematisch verhindern.

Mein präventiver Wunschzettel für 2013 ist daher:

(Zeichnung: Charlotte von Hirsch)



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2 Kommentare

  1. der staat wird sich selbst nicht beschneiden lassen. ich habe selbst damals als bulle mit mehreren kollegen zusammen eine kontrollstelle für meldepflichtige zugriffe gefordert, in welcher u.a. auch die ITD´ler ( info, technik & doku ) ihre aufzeichnungen ungeschnitten hinterlegen müssten. hätte beiden parteien, also polizei wie poliz. gegenüber, genutzt.

    blieb ein wunsch…

  2. Es bleibt die Frage, wer letztlich für die Summe aufkommt – der Steuerzahler oder die Täter?

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