Bundesregierung muss sich zu unserer Bestandsdaten-Verfassungsbeschwerde äußern

Viele Jahre ist es her: 2013 haben Patrick Breyer und ich eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Bestandsdatenauskunft eingereicht. Bei der Bestandsdatenauskunft geht es darum, unter welchen Bedingungen Polizei + Geheimdienste auf die bei unseren Anbietern hinterlegte Bestandsdaten, wie z.B. PIN & PUK beim Smartphone zugreifen dürfen. Rund 5.800 Menschen haben sich damals unserer Verfassungsbeschwerde angeschlossen. Darunter viele Menschen, die in Vertrauensberufen arbeiten (Ärzte, Rechtsanwälte, usw.). Patrick Breyer hat mit der Landtagsfraktion der Piraten in Schleswig-Holstein noch eine Klage zur Umsetzung auf Landesebene nachgelegt – hierbei geht es auch um die Herausgabe von Bestandsdaten bei Telemediendiensten (z.B. Google, Facebook, Twitter).

Vertreten werden wir durch den Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der bereits die erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung vertreten hat. Starostik ist Richter am Landesverfassungsgericht Berlin. Er hat bereits mehrfach erfolgreich Klagen gegen Überwachungsgesetze vertreten. In Anbetracht zahlreicher geplanter Ausweitung von Zugriffsbefugnisse von Polizei und Geheimdiensten auf Daten von Bürgern gewinnt die Verfassungsbeschwerde neue Relevanz. Das Bundesverfassungsgericht muss die Frage beantworten: „Wo ist die Rote Linie bei Datenabfragen?“

Die Bundesregierung und die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern wurden nun aufgefordert, bis zum 30. Juli 2017 Stellung zu beziehen. Das bedeutet: Es ist sehr wahrscheinlich, dass unsere Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe verhandelt wird.

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